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   OLG Jena, 12.12.2001 - 6 Verg 5/01   

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https://dejure.org/2001,3082
OLG Jena, 12.12.2001 - 6 Verg 5/01 (https://dejure.org/2001,3082)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.12.2001 - 6 Verg 5/01 (https://dejure.org/2001,3082)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 6 Verg 5/01 (https://dejure.org/2001,3082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GWB § 111
    Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Akteneinsichtsrechts der Beteiligten im Beschwerdeverfahren; Abwägung des Geheimhaltungsinteresses konkurrierender Bieter sowie der Vergabestelle mit dem Rechtsschutzinteresse des um Akteneinsicht nachsuchenden Bieters unter Berücksichtigung des ...

  • oeffentliche-auftraege.de

    Akteneinsichtsrecht

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 294
  • VergabeR 2002, 305
  • ZfBR 2002, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

    Auszug aus OLG Jena, 12.12.2001 - 6 Verg 5/01
    Soweit der Senat hierbei in der Vergangenheit den Interessen des die Vergabeentscheidung angreifenden Bieters deutlichen Vorrang eingeräumt hat (Senat, BauR 2000, 95 f.) , kann im vorliegenden Verfahren offen bleiben, ob im Hinblick auf die an dieser Entscheidung geäußerten Kritik (vgl. Jaeger, a.a.O.) an den dort aufgestellten Grundsätzen in vollem Umfang festzuhalten ist.
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Ob ein solches begründetes Interesse besteht, ergibt sich aus der Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der konkurrierenden Bieter (§ 111 Abs. 2 GWB ) und dem Rechtsschutzinteresse des Akteneinsicht begehrenden Bieters unter Berücksichtigung des Transparenzgebots im Vergabeverfahren und des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör (vgl. OLG Jena, VergabeR 2007, 207 ff.; NZBau 2002, 294).
  • OLG Jena, 11.01.2007 - 9 Verg 9/06

    Fehlende Leistungsangaben, Unzuläsige Rechtsausübung, Akteneinsichtsrecht

    a) Der Umfang des Akteneinsichtsrechts ergibt sich aus der Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der konkurrierenden Bieter (§ 111 Abs. 2 GWB ) und dem Rechtsschutzinteresse des Akteneinsicht begehrenden Bieters unter Berücksichtigung des Transparenzgebots im Vergabeverfahren und des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör (vgl. Senat NZBau 2002, 294).
  • OLG Naumburg, 11.06.2003 - 1 Verg 6/03

    Ausschluss eines Angebots wegen obligatorisch abzugebender Erklärungen

    Maßgeblich ist dabei die Entscheidungsrelevanz der Unterlagen, deren Einsicht begehrt wird (vgl. OLG Jena, a.a.O.; NZBau 2002, 294; OLG Dresden, WuW 2000, 1157, 1160; BayObLG, VergabeR 2001, 55; OLG Celle, VergabeR 2002, 82; weitere Nachweise bei Kus, VergabeR 2003, 129, 131, Fn. 9).
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